ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Balu Manufaktur AG, Lachen SZ – Stand: Mai 2026
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Balu Manufaktur AG, [Adresse], CH-8853 Lachen SZ (nachfolgend „Balu Manufaktur AG“ oder „Anbieterin“), insbesondere für die Planung, Herstellung und Lieferung von Aussenküchen, massgeschneiderten Töpfen für Garten und Terrasse, Grills sowie Zubehör (nachfolgend gemeinsam „Produkte“).
1.2 Diese AGB gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die Produkte direkt von der Balu Manufaktur AG beziehen (nachfolgend „Kunde“), sowie – soweit ausdrücklich vereinbart – gegenüber Lizenznehmern, die Produkte der Balu Manufaktur AG auf Basis eines gesonderten Lizenzvertrags in eigenem Namen vertreiben (nachfolgend „Lizenznehmer“). Individuell und schriftlich vereinbarte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Diese AGB finden Anwendung auf Kunden und Lizenznehmer mit Sitz in der Schweiz, in Deutschland, in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein. Zwingend anwendbare gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Staates, insbesondere zum Schutz von Konsumenten, bleiben vorbehalten.
1.4 Mit der Bestellung, dem Abschluss eines Lizenzvertrags oder der Unterzeichnung eines Angebots bestätigt der Kunde bzw. Lizenznehmer, diese AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und mit ihnen einverstanden zu sein. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden bzw. Lizenznehmers werden nur anerkannt, wenn Balu Manufaktur AG deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
- Einbezug und Änderung der AGB
2.1 Diese AGB werden dem Kunden bzw. Lizenznehmer zusammen mit dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Lizenzvertrag – oder durch Verweis auf die jederzeit abrufbare Fassung auf der Website der Balu Manufaktur AG – in zumutbarer Weise zugänglich gemacht.
2.2 Balu Manufaktur AG kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für künftige Verträge und Bestellungen ändern. Änderungen werden dem Kunden bzw. Lizenznehmer schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote der Balu Manufaktur AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kataloge, Prospekte, Preislisten und Website-Angaben stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde bzw. Lizenznehmer ein Angebot der Balu Manufaktur AG schriftlich (einschliesslich E-Mail) bestätigt oder Balu Manufaktur AG eine Bestellung schriftlich bestätigt.
3.3 Änderungen und Ergänzungen eines bereits abgeschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Balu Manufaktur AG.
3.4 Balu Manufaktur AG ist berechtigt, Hilfspersonen und Subunternehmer beizuziehen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Zölle und Abgaben sowie exklusive Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten. Für Kunden und Lizenznehmer mit Sitz in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein kann Balu Manufaktur AG Preise in Euro (EUR) offerieren; in diesem Fall gelten die im Angebot ausgewiesenen Konditionen.
4.2 Massgebend ist der in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genannte Preis. Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist Balu Manufaktur AG berechtigt, den Preis anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei individuell gefertigten Produkten und Projekten gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Akontozahlungen:
- 1/3 bei Auftragserteilung;
- 1/3 vor Lieferung bzw. vor Montagebeginn;
- 1/3 nach Fertigstellung und Übergabe des Projekts.
4.4 Gerät der Kunde bzw. Lizenznehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist Balu Manufaktur AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr sowie Mahnspesen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Zudem werden bei Zahlungsverzug alle offenen Forderungen sofort fällig.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, diese sind von Balu Manufaktur AG schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
- Lieferbedingungen, Lieferfristen und Gefahrübergang
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Produkte im Werk in Lachen zur Abholung durch die Kunden bereit gestellt. Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der Schweiz; Lieferungen nach Deutschland, Österreich und Liechtenstein sind nach gesonderter Vereinbarung möglich.
5.2 Erfolgt die Lieferung an eine vom Kunden bestimmte Adresse, werden Verpackung, Transport, Ablad sowie allfällige Versicherung separat in Rechnung gestellt. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Ist der Kunde am vereinbarten Liefertag nicht anwesend, werden die Kosten für einen zweiten Lieferversuch zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Die Lieferung erfolgt üblicherweise innert 3–4 Wochen ab Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Liefertermine annähernd und unverbindlich. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde informiert.
5.4 Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Epidemien, Streiks, behördliche Massnahmen, Rohstoffmangel, erhebliche Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten) verlängern sich die Lieferfristen entsprechend oder Balu Manufaktur AG ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass Schadenersatzansprüche entstehen.
5.5 Da es sich bei den Produkten um Massanfertigungen handelt, ist ein Rücktritt vom Vertrag nach Auftragserteilung grundsätzlich nicht möglich.
- Abnahme, Prüfpflicht und Mängelrüge
6.1 Der Kunde bzw. Lizenznehmer hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
6.2 Offensichtliche Mängel sowie Falsch- und Minderlieferungen sind Balu Manufaktur AG innert fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich (E-Mail an info@balu-manufaktur.ch oder telefonisch unter 055 442 13 64) anzuzeigen. Versteckte Mängel – also solche, die bei der üblichen Prüfung nicht sofort erkennbar sind – sind innert fünf (5) Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Beweislast für Beanstandungen liegt beim Kunden.
6.3 Wichtiger Hinweis zum Verhältnis von Mängelrüge und Garantie: Die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge (Ziff. 6.2) und die vertragliche Garantie (Ziff. 7) erfüllen unterschiedliche rechtliche Funktionen und schliessen sich nicht gegenseitig aus:
- Die Mängelrüge ist eine gesetzliche Obliegenheit (Art. 201 OR). Sie sichert das Recht des Kunden, überhaupt Ansprüche geltend zu machen. Wer einen Mangel zu spät rügt, verliert seine Rechte – unabhängig davon, ob noch Garantiezeit läuft.
- Die Garantie (Ziff. 7) legt fest, wie lange Balu Manufaktur AG für Material- und Herstellungsfehler einsteht und welche Abhilfe gewährt wird.
- Die Garantie setzt daher stets voraus, dass der Mangel nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innert der in Ziff. 6.2 genannten Fristen, schriftlich gerügt wird. Nur wenn die Rüge rechtzeitig erfolgt, kann der Kunde die Garantie in Anspruch nehmen.
6.4 Eine Rücksendung von Waren ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Balu Manufaktur AG ist nicht zulässig. Die blosse Zustimmung zur Rücksendung stellt keine Anerkennung eines Mangels dar.
- Garantie / Gewährleistung
7.1 Balu Manufaktur AG gewährt auf ihre eigenen Leistungen seiner selbst hergestellten eine Garantie von zehn (10) Jahren ab Lieferung bzw. Abholung.
7.2 Für Fremdarbeiten wie beispielsweise Pulverbeschichtungen sowie für Einbauelemente von Drittherstellern (z.B. Grills, Arbeitsplatten, Zubehör) gelten ausschliesslich die gesetzlichen Mängelgewährleistungensrechte des jeweiligen Herstellers oder Dienstleisters.
7.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- mechanische Beschädigungen (Kratzer, Schläge, Stürze);
- normale Abnutzung sowie witterungsbedingte Einflüsse (Hagel, Frost, Blitzschlag, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Korrosion);
- Schäden infolge falscher Nutzung, fehlender Wartung oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung;
- Folgekosten wie zusätzliche Liefer-, Montage- oder Bepflanzungskosten im Zusammenhang mit einer Ersatzlieferung.
7.3 Bei Nutzung im Innenbereich ist ein geeigneter wasserdichter Einsatz zu verwenden. Bei Nutzung im Aussenbereich wird ein wasserdichter Einsatz empfohlen, wenn keine Tropf- oder Wasserrückstände auf dem Bodenbelag erwünscht sind. Für falsche Nutzung oder undichte Gefässe übernimmt Balu Manufaktur AG keine Haftung.
7.4 Im Garantiefall steht Balu Manufaktur AG das Recht zu, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beheben, Ersatz zu liefern oder eine angemessene Minderung (Gutschrift) zu gewähren. Bei einer Ersatzlieferung beginnt die Garantiezeit nur für das ersetzte Produkt neu.
7.5 Will der Kunde Garantieansprüche geltend machen, hat er Balu Manufaktur AG nach Entdeckung des Mangels unverzüglich, spätestens innert der in Ziff. 6.2 genannten Fristen, schriftlich zu informieren (vgl. Erläuterung in Ziff. 6.3). Die Berufung auf die Garantie entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber Balu Manufaktur AG.
- Haftung
8.1 Balu Manufaktur AG haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Balu Manufaktur AG auf unmittelbare, typische und voraussehbare Schäden begrenzt, maximal bis zum Auftragswert des betroffenen Projekts. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden (insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Ansprüche Dritter) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.3 Die Verwendung der Produkte liegt in der Verantwortung des Kunden. Für Schäden aus falscher Verwendung oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- und Montagehinweise haftet Balu Manufaktur AG nicht. Wird Balu Manufaktur AG von einem Dritten wegen eines nicht ihr zuzurechnenden Mangels in Anspruch genommen, stellt der Kunde bzw. Lizenznehmer Balu Manufaktur AG von allen dadurch entstehenden Kosten frei.
8.4 Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Ansprüche nach anwendbarem Produkthaftpflichtrecht bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Balu Manufaktur AG.
9.2 Der Kunde bzw. Lizenznehmer ermächtigt Balu Manufaktur AG, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen. Wird der vereinbarte Kaufpreis bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist Balu Manufaktur AG berechtigt, den Vertrag nach erfolgloser Mahnung aufzulösen und die Ware zurückzuverlangen.
- Besondere Bestimmungen für Lizenznehmer
10.1 Soweit ein separater Lizenzvertrag zwischen Balu Manufaktur AG und einem Lizenznehmer besteht, gehen dessen Bestimmungen diesen AGB vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Lizenzvertrag keine abweichenden oder spezielleren Regelungen enthält.
10.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, beim Vertrieb der Produkte alle von Balu Manufaktur AG bereitgestellten Produktinformationen, Montage-, Bedienungs- und Pflegehinweise sowie Sicherheits- und Gefahrenhinweise unverändert und vollständig an seine Kunden weiterzugeben. Der Lizenznehmer hat seine Kunden darüber zu informieren, dass Balu Manufaktur AG Herstellerin der Produkte ist.
10.3 Die Nutzung von Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen der Balu Manufaktur AG durch den Lizenznehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und hat gemäss den von Balu Manufaktur AG vorgegebenen CI/CD-Richtlinien zu erfolgen.
10.4 Der Lizenznehmer ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Balu Manufaktur AG nicht berechtigt, technische Änderungen an den Produkten vorzunehmen oder diese als eigene Entwicklung auszugeben.
10.5 Der Lizenznehmer haftet gegenüber Balu Manufaktur AG für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, insbesondere für Ansprüche Dritter wegen falscher Produkt- oder Herkunftsangaben.
- Urheberrechte, Designs und sonstige Schutzrechte
11.1 Sämtliche Rechte an Designs, Konstruktionen, technischen Unterlagen, Fotos, Texten, Marken und Logos der Balu Manufaktur AG stehen ausschliesslich der Balu Manufaktur AG zu. Die auf der Homepage publizierten Fotos sind nicht verbindlich; Produkte können in Design, Form und Farbe von der Abbildung abweichen.
11.2 Kunden und Lizenznehmer erhalten keine weitergehenden Rechte als jene, die für die vertragsmässige Nutzung der Produkte notwendig sind. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Nachbau, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Balu Manufaktur AG.
- Datenschutz
12.1 Balu Manufaktur AG bearbeitet Personendaten von Kunden und Lizenznehmern im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
12.2 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestell- und Vertragsabwicklung gegebenenfalls an beauftragte Dienstleister (z.B. Transport-, Logistik- und IT-Unternehmen) weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
12.3 Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung der Balu Manufaktur AG auf der Website.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf diese AGB und alle unter ihrer Geltung abgeschlossenen Verträge findet – unter Vorbehalt zwingender ausländischer Bestimmungen – ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR). Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den unter ihrer Geltung abgeschlossenen Verträgen ist Lachen SZ, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten in ihrem Wohnsitzstaat bleiben vorbehalten.
- Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gültige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.
Balu Manufaktur AG, Lachen SZ – Mai 2026